Weitere Dienstleistungen

Zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Vermeidung von Schäden an der Baukonstruktion Ihres Gebäudes biete ich Ihnen weitere Dienstleistungen an. Nehmen Sie gerne Kontakt auf - ich freue mich auf Ihre Anfrage.

Blower-Door-Messungen

Die Blower-Door-Messung (Luftdichtheitsprüfung) dient zur Auffindung von Leckagen in der Gebäudehülle. Leckagen haben einen negativen Einfluss auf die Energieeffizienz Ihres Gebäudes und können Bauschäden (Feuchtigkeitsschäden) verursachen da feuchtwarme Raumluft in die Baukonstruktion eindringen kann.

 

Durch die Messung wird der sogenannte n50-Wert ermittelt. Dieser Wert zeigt die Differenz zwischen dem Luftvolumen des Gebäudes zur Außenluft pro Stunde an. Um diesen Wert zu ermitteln, wird ein Spannrahmen mit einer luftdichten Plane und einem Gebläse in die Terrassen- oder Eingangstür eingesetzt und ein Druckunterschied zwischen Gebäude innerem und äußerem erzeugt. Sind Leckagen vorhanden, muss das Gebläse mehr Luftvolumen befördern und Leckagen werden mit bloßer Hand spürbar und mit einem Nebelgenerator sichtbar bzw. mit einem Luftgeschwindigkeitsmessgerät (Thermoanemometer) messbar.

Luftdichtheitsmessung Blower Door

Wann wird eine Messung durchgeführt?

Im Neubau bietet es sich an eine baubegleitende Blower-Door-Meesung im Beisein der Handwerker zur Leckageortung durchzuführen. Diese Messung erfolgt ohne Dokumentation und Ermittlung des n50-Wertes. Durch die Messung können Lecakgen bereits in der Bauphase erkannt und behoben werden. Auch einzelne Gewerke können so Ihre Arbeit absichern. Bei Bedarf sende ich das Infoblatt „Baubegleitender Luftdichtheitstest“ zu.

Ist der Bau abgeschlossen wird die Messung nach DIN EN 13829 und EnEV durchgeführt, am besten kurz bevor die Bewohner einziehen.

In bestehenden Gebäuden wird diese Messung durchgeführt um z. B. Leckagen in der Gebäudehülle festzustellen die hohe Energiekosten verursachen. Erfahrungen ergaben das viele ältere Gebäude die EnEV Anforderungen erfüllen.

Vorteile einer Blower-Door Messung

  • Reduzierung der Energiekosten
  • Vermeidung von Tauwasser in der Konstruktion
  • Sicherstellung der Funktion der raumlufttechnischen Lüftungsanlage (RLT)
  • Sicherstellung einer bedarfsorientierten Lüftung
  • Sicherstellung einer guten Raumluftqualität
  • Sicherstellung der Dämmwirkung von Außenteilen
  • bei der Berechnung des Energiebedarfs sind 15% verminderte Lüftungswärmeverluste ansetzbar, das sind 10% vom Gesamtenergiebedarf
  • Abminderungsfaktor beim Einbau von Lüftungsanlagen nur in Blower-Door geprüften Gebäuden

 

Blower-Door geprüfte Gebäude sind wirtschaftlicher als nicht geprüfte Gebäude!

Gesetzliche Grundlagen
Energieeinsparverordnung (EnEV)
§ 5 Abs. 1 Anhang 1 Tabelle 2 besagt das bei einer Dichtheitsprüfung (Blower-Door) nach Anhang 4 Nr. 2 der spezifische Lüftungswärmeverlust Hv 0,163 Ve beträgt. Ohne spezifische Dichtheitsprüfung beträgt der Hv 0,19 Ve. Dies entspricht einer Reduzierung von 15 %.
 
Anhang 4 Abs. 2 Nachweis der Dichtheit des gesamten Gebäudes
 
Wird eine Überprüfung der Anforderungen nach `§ 5 Abs. 1 durchgeführt, so darf der nach DIN EN 13829 bei einer Druckdifferenz zwischen Innen und Außen von 50 Pa gemessene Volumenstrom - bezogen auf das beheizte Luftvolumen - bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen 3 h-1 und mit raumlufttechnischen Anlagen 1,5 h-1 nicht überschreiten.

DIN EN 13829 Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden

DIN 4108-7 4.4 Anforderung an die Luftdichtheit

Detaillierte Wärmebrückenermittlung nach DIN EN 10211

Je nach Kubatur des Hauses kommen ca. 20 bis 40 verschiedene Wärmebrücken zusammen. Bauunternehmen haben oft gleiche Konstruktionen bei den Bauvorhaben, diese wiederkehrenden Wärmebrücken müssen dann natürlich nicht nochmal eingegeben werden, es werden dann nur noch die Längen ermittelt! Somit wird jedes weitere Bauvorhaben, das detailliert ermittelt wird günstiger.

 

Ich bin zertifizierte Wärmebrücken-Nachweisführender.

Es gibt mehrere Wärmebrückenzuschläge bei Wärmebedarfsberechnungen:

  • 0,15 W/m²K – bei überwiegender Innendämmung
  • 0,10 W/m²K – ohne Nachweis
  • 0,05 W/m²K – alle Konstruktionen nach DIN 4108 Bbl. 2
  • <=0,05* W/m²K – bei der Ermittlung nach DIN EN 10211

 

* Durch detaillierte Berechnungen <= 0,05 W/m²K - dadurch können Außenmaße (wichtig für die Grundflächenzahl GRZ) reduziert werden oder es wird weniger Dämmstärke benötigt.

    Lüftungskonzepte DIN 1946-6

    Vorweg:

    Die ausführenden Gewerke sind zur luftdichten Ausführung verpflichtet. Kann das Haus dann den Feuchteschutz nicht mehr von alleine gewährleisten, ist der Schaden vorprogrammiert. Für neu zu errichtende oder zu modernisierende Gebäude mit lüftungstechnisch relevante Änderungen ist ein Lüftungskonzept zu erstellen. Die DIN 1946-6 dient zum Schutze der Gebäudenutzer.
     
    Durch energetische Modernisierungen, die die Gebäudedichtheit beeinflussen (z. B. Dach und Fenster), ist ein Lüftungskonzept nach DIN 1946 Teil 6 durchzuführen. Damit wird sichergestellt, dass das Gebäude nutzerunabhängig schadensfrei Be- und Entlüftet werden kann.

    Die DIN 1946 Teil 6 (Wohnungslüftung / Lüftungskonzept) ist zu beachten. Auszug Punkt 4.1 der DIN 1946-6:

    Eine Instandsetzung/Modernisierung eines bestehenden Gebäudes ist dann lüftungstechnisch relevant, wenn ausgehend von einem für den Gebäudebestand anzusetzenden n50-Wert von 4,5 1/h im MFH mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden und
    im EFH mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw. mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet werden

     

    Oft muss das Lüftungskonzept bei KfW-Förderungen mit erstellt werden.

    Thermografie im Bauwesen

    Was ist eine Thermografie?
    Thermografie ist die optische Darstellung der Wärmeverteilung auf Oberflächen. Dabei macht sich die Thermografie die Tatsache zunutze, dass alle Gegenstände in Umgebungen mit Temperaturen über dem absoluten Nullpunkt (-270 °C) Strahlen in Form elektromagnetischer Wellen aussenden (Wärmestrahlen).
     
    Diese werden durch die vom Körper produzierte Eigenwärme und durch von anderen Körpern reflektierende Wärmemengen verursacht. Diese Strahlen werden mit Hilfe einer Wärmebildkamera erfasst und auf einem Monitor als sichtbares Bild, dem Thermogramm, dargestellt.
     
    Da die Strahlungsintensität von der Temperatur des strahlenden Körpers abhängt, lassen sich den von der Kamera erfassten Signalen entsprechende Temperaturen zuordnen. Diese werden dann auf dem Thermogramm durch unterschiedliche Farben oder Grautöne sichtbar. Hierdurch können sogenannte Wärmelöcher an Außenwänden von Gebäuden erkannt und deren genaue Lage ermittelt werden. Weiterhin können beispielsweise Heiz- und Wasserleitungen in Wänden und Böden verfolgt werden und Leckagen geortet werden.

    Die Gebäudethermografie und Ihre Anwendungsmöglichkeiten:

     

    • Prüfung der Wärmeschutzmaßnahmen
    • Suche nach Wärmebrücken an baulichen Anlagen
    • Ortung von Schimmelpilzschäden
    • Ortung von Feuchtigkeitsschäden an Bauteilen, z. B. Flachdächer, Balkonanschlüsse, Kellerwände, hohe Raumfeuchtigkeit
    • Ortung von Leckagen von Installationen z. B. Fußbodenheizungen, Wasser– und Abwasserleitungen, Fernwärmeleitungen
    • Ortung von konstruktiven Elementen in Bauteilen z. B. Stahlstützen, Bewehrungen, Fachwerk
    • Ortung von haustechnischen Installationen z. B. Wasser– und Abwasserleitungen, Heizleitungen, elektrische Installationen

    Fachunternehmererklärungen nach EnEV §§ 26 & 26a

    Dies ist ein Service für Handwerksunternehmen - Ich führe diese U-Wert Ermittlungen durch.
     
    § 26a Private Nachweise
    (1) Wer geschäftsmäßig an oder in bestehenden Gebäuden Arbeiten 1. zur Änderung von Außenbauteilen im Sinne des § 9 Absatz 1 Satz 1, 2. zur Dämmung oberster Geschossdecken im Sinne von § 10 Absatz 3 und 4, auch in Verbindung mit Absatz 5, oder 3. zum erstmaligen Einbau oder zur Ersetzung von Heizkesseln und sonstigen Wärmeerzeugersystemen nach § 13, Verteilungseinrichtungen oder Warmwasser-anlagen nach § 14 oder Klimaanlagen oder sonstigen Anlagen der Raumlufttechnik nach § 15 durchführt, hat dem Eigentümer unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten schriftlich zu bestätigen, dass die von ihm geänderten oder eingebauten Bau- oder Anlagenteile den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen (Unternehmererklärung).
     
    (2) Mit der Unternehmererklärung wird die Erfüllung der Pflichten aus den in Absatz 1 genannten Vorschriften nachgewiesen. Die Unternehmererklärung ist von dem Eigentümer mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Der Eigentümer hat die Unternehmererklärungen der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.

    Gebäude-Energieberatung Winterberg

    Nico Winterberg
    Staatlich geprüfter Gebäudeenergieberater (HWK)


    Vojensring 31

    24629 Kisdorf

    Tel.: 04193 / 80 78 78
    Mobil: 0162 / 593 28 50
    E-Mail: info@geb-winterberg.de

     

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