Energieausweise

Nach inkrafttreten der EnEV (Energieeinsparverordnung) müssen Immobilieneigentümer einen Energieausweis erstellen lassen, wenn sie ein Haus oder eine Wohnung bauen, verkaufen oder vermieten wollen.

 

Der Energieausweis ermöglicht es, den Energieverbrauchskennwert von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen. Zusätzlich sind Modernisierungsvorschläge enthalten und zeigen das Einsparpotenzial des Gebäudes auf und informieren den Verbraucher objektiv und unabhängig.

 

Wird zusätzlich eine Blower-Door Messung mit durchgeführt und erfüllen die Testergebnisse die Anforderungen der EnEV, so verbessert sich der Energieverbrauchskennwert im Energieausweis.

Gebäude-Energieausweise

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Mit wenigen Ausnahmen können Hausbesitzer zwischen einem bedarfs- oder einem verbrauchsbasierten Energieausweis wählen. Eine Pflicht für einen Bedarfsausweis besteht derzeit bei Neubauten und bei Bestandsgebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, für die vor dem 01.11.1977 der Bauantrag gestellt wurde. Es sei denn, beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierungen wurde mindestens das Wärmeschutzniveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. Für eine nutzungsunabhängige Betrachtung Ihres Wohngebäudes empfehle ich Ihnen einen Energie-Bedarfsausweis:

Energiebedarfsausweis

Der Energiebedarfsauweis beruht auf einer technischen Analyse des Gebäudes - diese beinhaltet eine Vor-Ort-Begehung inkl. einer detaillierten Aufnahme der Außenwände, Fenster, Türen, Heizung und des Daches. Hierdurch wird der tatsächliche Energiebedarf, unabhängig vom Nutzungsverhalten abgebildet.

 

Der Energiebedarfsausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Energieverbrauchsausweis

Der Verbrauchssausweis basiert ausschließlich auf den bisherigen Energieverbrauch der Bewohner - eine technische Analyse des Gebäudes ist bei einem Verbrauchsausweis nicht vorgesehen. Der tatsächliche Energiebedarf des Gebäudes kann aufgrund unterschiedlicher Nutzungsverhalten abweichen.

 

Der Energiebedarfsausweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Energieausweis-Erstellung

Ich erstelle Ihnen für Ihr Wohngebäude (Ein- und Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen mit mehreren Wohneinheiten) einen bedarfs- oder verbrauchsorientierten Energieausweis. Für Nichtwohngebäude stelle ich keine Ausweise aus, kann Ihnen aber gerne eine Partnerfirma empfehlen.

Gebäude-Energieberatung Winterberg

Nico Winterberg
Staatlich geprüfter Gebäudeenergieberater (HWK)


Vojensring 31

24629 Kisdorf

Tel.: 04193 / 80 78 78
Mobil: 0162 / 593 28 50
E-Mail: info@geb-winterberg.de

 

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